Teilnahmebedingungen
Alle, die ihre Tierschutzorganisation beim VETO-Spendenmarathon anmelden, stimmen zu, dass die folgenden Punkte gewährleistet sind. Bei Missachtung der Teilnahmebedingungen nach Zulassung zum Voting können gegebenenfalls Kosten (z.B. zusätzliche Transportkosten, Lagerkosten etc.) für die Tierschutzorganisation entstehen oder die Tierschutzorganisation nachträglich von einer Teilnahme am Spendenmarathon ausgeschlossen werden.
Es können nur Tierschutzorganisationen am VETO-Spendenmarathon teilnehmen, die:
• eine aktive Wunschliste bei VETO haben (Neuanmeldungen sind zur Zeit leider nicht möglich)
• vom Staat als gemeinnützig im Sinne des Tierschutzes und in Deutschland als besonders förderungswürdig anerkannt sind. Zu Tierschutzorganisationen zählen eingetragene und nicht eingetragene Tierschutzvereine, gGmbHs, gUGs sowie Stiftungen mit Sitz in Deutschland.
• einen Freistellungsbescheid mit einer Gültigkeit bis mindestens 01.08.2025 vorweisen können
• ein Tierheim/eine offizielle Auffangstation, Sammelstelle oder Ähnliches auf dem europäischen Festland haben, bei welchem die Futterspenden nach der Spendenaktion mit einem Sattelschlepper (40-Tonner ohne Ladebühne) angeliefert werden können
• an der angegebenen Anlieferadresse genug Lagerkapazität für bis zu 25 Tonnen Futter (entspricht ca. 33 Paletten-Stellplätzen) haben, wo das Futter vor Diebstahl, Witterung und Nagern geschützt gelagert werden kann
• eine Sammelstelle oder Anliefermöglichkeit in Deutschland haben, bei der bis zu 2 Paletten Futter entladen und gelagert werden können (betrifft die spätere Auslieferung der Wunschliste der Tierschutzorganisation, sofern die Mindestmenge von 1.200 Kilogramm für eine Auslandslieferung nicht erreicht wird)
• mindestens 100 Hunde und/oder Katzen versorgen (aufgrund der hohen Menge an Futter, die zusammenkommt)
• einen aktiven und aktuellen Social-Media-Account (Facebook/Instagram) und eine Webseite haben
• aktuelles Bild- und Videomaterial des Tierheims gemäß der Foto- und Videorichtlinien zur Verfügung stellen können
• an keiner Spendenaktion im laufenden Kalenderjahr teilgenommen haben. Dazu zählen folgende Spendenaktionen:
– VETO Futterhilfe
– VETO Rettungsmission
– Hilfe für Galgos in Not
– Futter für die Vergessenen
– Hilferufe der Straßentiere
– Rumänien Kampagne
Im Falle einer Teilnahme an einer der oben genannten Spendenaktionen hat die Tierschutzorganisation die Möglichkeit zum VETO-Spendenmarathon zugelassen zu werden, sofern ein anderer Partnerverein unterstützt wird, welcher die zuvor genannten Teilnahmebedingungen erfüllt.
Besonderheiten für Nicht-EU-Länder & Inseln
Vereine, die in den Nicht-EU-Ländern Serbien, Bosnien und der Türkei aktiv sind können sich zum Voting anmelden. Vereine mit Partnertierheimen in Serbien und Bosnien können nur dann teilnehmen, wenn sie über eine Sammelstelle innerhalb der EU verfügen, zu der das Futter nach Ende der Spendenaktion gebracht werden kann. Diese Sammelstelle muss die obengenannten Anliefer- und Lagerbedingungen erfüllen. Eine Lieferung nach Serbien und Bosnien durch VETO ist nicht möglich. Über die Wunschlisten dieser Vereine kann nur Trockenfutter für erwachsene Hunde und Katzen sowie Welpen gespendet werden. Dieses Futter wird zusammen mit den Futterspenden aus der Gemeinschaftswunschliste ausgeliefert. Auch hier erhalten diese Vereine nur das zuvor genannte Trockenfutter. Sollte eine Wunschliste einer Tierschutzorganisation zurzeit noch nicht aktiv sein, kann diese sich per E-Mail an [email protected] wenden. Wir werden diese dann, sofern der Verein auch vollständig bei VETO angemeldet ist, schnellstmöglich (re-)aktivieren, damit die Tierschutzorganisation sich zum Voting zum -Spendenmarathonanmelden kann.
Tierheime oder Tierschützer:innen auf Inseln können nicht direkt von VETO beliefert werden. Tierschutzorganisationen, die ein Tierheim auf einer Insel haben, können die Futterspenden zu einer Sammelstelle in Deutschland oder auf dem europäischen Festland bringen lassen, wenn sie bestätigen können, dass sie die Spenden selbst innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Futterspenden auf die Insel transportieren können. Die Futterspenden müssen am Zwischenlager per Gabelstapler entladen und sicher zwischengelagert werden können. Die Lager-, Personal- und Transportkosten für den Weitertransport auf Inseln muss der Verein selbst tragen.
Anmeldung zum Voting des VETO-Spendenmarathon
Anmelden muss die Tierschutzorganisation jemand aus dem Vorstand. Es ist verpflichtend, dass der Vorstand und die Tierheimleitung (auch im Ausland) über die Anmeldung zum Voting des -Spendenmarathonin Kenntnis gesetzt wird und diese:r der Teilnahme auch zugestimmt hat. Mit dem Abschicken des Formulars wird dies bestätigt.
Voting
Jede Person kann im Voting nur eine Stimme abgeben. Die abgegebenen Stimmen werden ab Beginn des Votings geprüft. Doppelte oder sehr ähnliche Stimmen (erkennbar an Namen und E-Mail-Adresse) ziehen wir der Tierschutzorganisation wieder ab. Sollte ein klar erkennbarer Betrugsfall vorliegen, behalten wir uns vor, die Tierschutzorganisation vom VETO-Spendenmarathon zu disqualifizieren. Als Betrug werten wir beispielsweise Stimmen, die durch einen Computer generiert wurden, Stimmen, die von derselben IP-Adresse stammen sowie Stimmen über anonymisierte Mailanbieter wie Müllmail, Spoofmail, Trash-Mail oder Ähnliche. Alle abgegebenen Stimmen werden von uns außerdem nach Ende des Votings noch ein weiteres Mal manuell und per Software sorgfältig auf ihre Gültigkeit geprüft. Es sollte also allen Verantwortlichen sowie ihren Unterstützer:innen klar sein, dass es nicht hilfreich für eine Tierschutzorganisation ist, Stimmen zu fälschen oder als eine Person von mehreren E-Mail-Adressen abzustimmen. Die Tierschutzorganisation hat dann keine Möglichkeit mehr, am VETO-Spendenmarathon teilzunehmen. Sollte es zu einem Stimmenbetrug kommen, werden wir die entsprechenden Tierschutzvereine über den Vorfall und den damit verbundenen Abzug der ungültigen Stimmen oder eine eventuelle Disqualifikation vom VETO-Spendenmarathon informieren. Die Leidtragenden sind die Tiere, also wäre es umso wünschenswerter, wenn sich alle an die Regeln halten und fair bleiben.
Wie läuft der VETO-Spendenmarathon ab?
Die Anmeldung zum Voting des VETO-Spendenmarathon beginnt am 02.09.2024 um 12 Uhr. Anmelden kann sich jede Tierschutzorganisation, die die zuvor aufgeführten Teilnahmebedingungen erfüllt. Nach dem Abschicken der Anmeldung prüfen wir diese und geben Bescheid, ob die Organisation zugelassen ist oder nicht. Die Anmeldung ist bis zum 22.09.2024 um 23.59 Uhr möglich.
Vom 10.10.2024 um 12 Uhr bis zum 24.10.2024 um 12 Uhr findet dann das Voting statt. Die 20 Tierschutzorganisationen mit den meisten Stimmen nehmen automatisch am VETO-Spendenmarathon teil. Diese Vereine werden am 25.10.2024 um 12 Uhr nach abgeschlossener Überprüfung der Stimmen verkündet. 20 weitere Organisationen wählt VETO per Losverfahren aus, damit auch Tierschutzvereine mit wenig Unterstützenden eine Chance haben. Dadurch kann es dazu kommen, dass unter Umständen vermehrt Tierschutzorganisationen innerhalb eines Landes am VETO-Spendenmarathon teilnehmen. Die Vereine, die über das Losverfahren am VETO-Spendenmarathon teilnehmen, werden von uns per E-Mail informiert und am 31.10.2024 um 16 Uhr bekanntgegeben.
Am 07.11.2024 um 16 Uhr startet dann die eigentliche Spendenaktion. Neun Wochen lang sammeln wir online Futter und teilen dieses unter 40 Tierschutzorganisationen auf, die in ganz Europa aktiv sind. Dabei mobilisieren wir prominente Unterstützung, namhafte Futtermittelhersteller sowie große Kooperationspartner – und rufen Menschen in allen deutschsprachigen Ländern dazu auf, über die Gemeinschaftswunschliste des VETO-Spendenmarathon oder die Wunschlisten der teilnehmenden Tierschutzorganisationen Futter zu spenden. Die Futterspenden aus der Gemeinschaftswunschliste werden zu gleichen Teilen unter den 40 Teilnehmern aufgeteilt. Die schlussendliche Liefermenge ergibt sich aus dem Anteil der Gemeinschaftswunschliste und dem, was jeder Verein über die eigene Vereinswunschliste gesammelt hat. Der VETO-Spendenmarathon endet am 09.01.2025 um 23:59 Uhr.
Wie geht es danach weiter?
VETO kümmert sich in Zusammenarbeit mit seinen Großhandels- und Transportpartnern um die gesamte Logistik. Die Futterspenden, die für die Tierschutzorganisationen des VETO-Spendenmarathon gesammelt werden, können nach der Aktion nur zu der zuvor angegebenen Anlieferadresse gebracht werden. Eine nachträgliche Änderung ist nicht mehr möglich. Die Futterspenden können nicht auf verschiedene Stellen aufgeteilt werden. Ins Ausland können die Spenden nicht zu Privatadressen (Pflegestellen oder Privatpersonen ohne tierheimähnliche Einrichtung) gebracht werden. Inseln können nicht beliefert werden (siehe dazu: Besonderheiten für Nicht-EU-Länder & Inseln).
Die Auslieferung der Futterspenden aus der Gemeinschaftswunschliste erfolgt losgelöst von der Auslieferung der Vereinswunschlisten. Die Auslieferung der Gemeinschaftswunschliste erfolgt in einer ersten Auslieferungswelle basierend auf dem zuvor hinterlegten Futterbedarf und nach Verfügbarkeit der Futtersorten. Aufgrund von Lieferengpässen oder -Verzögerungen kann es hier zu Abweichungen bei den Futtersorten kommen. Die Vereinswunschlisten werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeliefert (ausgenommen Nicht-EU-Länder). Für eine Auslieferung der Vereinswunschliste ins Ausland ist eine Mindestmenge von 1.200 Kilogramm erforderlich. Ist diese Menge zum Zeitpunkt der Transportplanung nicht erreicht, werden die Spenden zur deutschen Sammelstelle oder der alternativen Anliefermöglichkeit in Deutschland gebracht. Ein Sammeln bis zum Erreichen der Mindestmenge von 1.200 Kilogramm ist nicht möglich (ausgenommen Türkei).
Für das schnelle Abladen der Futterspenden ist es essenziell, dass der Lkw das Tierheim gut anfahren kann (Teillieferungen mit kleineren Transportern oder Transportern mit Ladebühne sind nicht möglich) und der Tierschutzverein ausreichend Helfer:innen sowie einen Gabelstapler organisiert. Die Anlieferung erfolgt mittels Sattelschlepper ohne Ladebühne (40-Tonner). Eine zweite Anlieferung aufgrund von Fehlabsprachen, fehlenden Helfern, fehlendem Gabelstapler oder örtlich bedingten Anlieferungsproblemen (Weg zu schmal, Straße gesperrt etc.) ist nicht möglich. Kosten, die im Rahmen dieser Verzögerungen entstehen sind von der Tierschutzorganisation selbst zu tragen und werden von VETO nicht übernommen. In diesem Fall wird der Logistikpartner der Tierschutzorganisation die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Mit der Anmeldung erklärt sich die Tierschutzorganisation hiermit einverstanden.
Hinweis: Alle LKW-Fahrer:innen sind angewiesen, sich vor der Ankunft im Tierheim (24h vorher) bei den Tierschützer:innen zu melden. Bei nicht erbrachtem Avis haben die Tierschützenden vor Ort die Möglichkeit den Fahrer weg zu schicken am nächsten Tag erneut anfahren zu lassen, damit ausreichend Zeit bleibt Helfer:innen und Gabelstapler zu organisieren. Wir bitten um Verständnis, dass wir das Avis nicht zu 100% garantieren können, da die Verantwortlichkeit hier beim Fahrer des LKW liegt. Aufgrund von Verzögerungen durch Staus, Unfälle oder Grenzkontrollen kann sich der Anlieferungstag spontan verschieben. Der Fahrer wird sich in diesem Fall mit den Tierschützenden in Verbindung setzen. Wird der Zeitraum zur Avisierung durch die Spedition nicht eingehalten und die Tierschützenden vor Ort nicht rechtzeitig über den bevorstehenden Liefertermin in Kenntnis gesetzt, ist VETO umgehend per E-Mail zu benachrichtigen. Dazu kann die Tierschutzorganisation per E-Mail an [email protected] unter dem Betreff „Spendenmarathon 2024_Auslieferung“ eine schriftliche Beschwerde zukommen lassen. Zusatzkosten, die dem Verein durch Nichteinhalten der Avisierung entstanden sind, müssen dann per Rechnung ausgewiesen und an VETO übermittelt werden. Diese werden entweder von VETO selbst getragen oder an den entsprechenden Logistikpartner weitergeleitet, wenn diese vom Verein eindeutig mittels Rechnung oder Beleg eingereicht werden. Ohne entsprechende Rechnung können diese nicht übernommen werden.
ACHTUNG: Jede Tierschutzorganisation verpflichtet sich durch die Teilnahme am VETO-Spendenmarathon dazu, die Lieferung der Futterspenden mittels Bild- und Videomaterial zu dokumentieren und dieses anschließend, spätestens eine Woche nach Erhalt der Spenden, im SharePoint zur Verfügung zu stellen. Die Zugangsdaten werden den teilnehmenden Tierschutzorganisationen rechtzeitig übermittelt.
Die Auszahlung der Geld-Prämie im Rahmen des Maßnahmenkatalogs „Schritt für Schritt zur Geld-Prämie“ erfolgt erst im Anschluss an die erfolgte Auslieferung des Futters und nur für die hochgeladenen Nachweise. Der Verwendungszweck der erhaltenen Geld-Prämie muss bis spätestens zum 30.04.2025 im SharePoint mittels Rechnung, Foto/Video und eines Textdokuments über den Einsatz der Geld-Prämie belegt werden.
Datenschutz und Verarbeitung der Daten?
Daten, die im Rahmen der Anmeldung bei VETO oder zur Anmeldung zum Voting des VETO-Spendenmarathon hoben werden, sind für die sachgemäße Anmeldung bei VETO und den Ablauf der Spendenaktion notwendig. Die Angaben sind wahrheitsgemäß und rechtlich korrekt an VETO zu übermitteln. Eine Nichtbereitstellung oder Falschangaben haben den Ausschluss der Teilnahme am VETO-Spendenmarathon ggf. auch die Abmeldung bei VETO zur Folge. Weitere Informationen zum Datenschutz und die Verarbeitung der Daten stellen wir auf folgender Seite bereit:
Durch die Anmeldung zum Voting stimmt der Verein den zuvor genannten Teilnahmebedingungen zu.